Einkaufen bei H+D
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niedergelegt.
Angebotsgültigkeit
Unsere Angebote gelten für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbständige. Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. Ihre Bestellung wird erst durch unsere Auftragsbestätigung bzw. bei Lagerware durch unsere Auslieferung verbindlich. Wir behalten uns Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Änderungen, Modellwechsel und etwaige Druckfehler vor. Aus drucktechnischen Gründen können zudem Farben im Shop mit den Farben der Ware abweichen.
Lieferzeit
Die schnelle Lieferbarkeit der Produkte ist von der Verfügbarkeit der Ware abhängig. Die Lieferbereitschaft von Lagerartikeln liegt bei 24 Stunden. Im Übrigen wird die voraussichtliche Lieferzeit in unserer Auftragsbestätigung als unverbindlicher Richtwert angegeben, da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen bzw. periodisch gefertigt wird. Lieferzeiten können auch kürzer sein. Die Lieferzeiten gelten bei Angabe eines Zeitraums ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung, die wir Ihnen zeitnah übermitteln. Bei Erstbestellung kann sich die Lieferzeit wegen zunächst durchzuführender Bonitätsprüfungen geringfügig verlängern. Soweit schriftlich ein ausdrücklicher Fixtermin vereinbart wird, ist dieser für uns verbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Paketdienst oder Spediteur) übergeben wurde.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Weiterhin geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht an den Besteller über, sobald die Sendung an den Frachtführer übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versicherung erfolgt nur auf Verlangen und zu Lasten des Bestellers.
Preise und Konditionen
In unseren Preisen ist die gesetzliche vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Im Übrigen verstehen sich die Preise ab Werk, jedoch ab einem Bestellwert von Euro 250 mit einer Lieferung innerhalb Deutschlands, außer Inseln, frei Haus. Die Lieferung erfolgt stets ausschließlich Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme. Auf Wunsch können diese Leistungen jedoch gegen Berechnung erbracht werden. Kosten für Verpackung und Handling werden nicht berechnet. Bei Mindermengen verlangen wir keinen Aufschlag. Preisänderungen während des Jahres sind selten, aber auch zu Gunsten des Bestellers möglich. Geltend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück. In den Abbildungen verwendete Deko ist im Preis nicht inbegriffen.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen. In Einzelfällen liefern wir gegen Nachnahme oder Vorkasse. In solchen Fällen wird der Besteller vorab informiert. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verwertung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Gesamthaftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens bis zur Höhe des Warenwertes. Ansprüche auf entgangenem Gewinn, ersparte Aufwendungen, Ansprüche aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Mängelhaftung
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheitspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Rückgaberecht
Eine Rückgabe der Ware nur dann möglich, wenn diese innerhalb von 14 Tagen ab Anlieferung bei uns angemeldet wurde. Weiterhin hat die Ware ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei uns einzugehen. Die Gefahr und die Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Bestellers. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Fertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurde.
Gerichtsstand – Erfüllungsort
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts oder die des internationalen Waren-kaufs (CISG) sind ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
Die Daten des Bestellers sind bei uns sicher geschützt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 29 BDSG) mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet. Die Adressdaten werden auch zu Werbezwecken genutzt, wobei dieser Verwendung jederzeit widersprochen werden kann. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung pflegen wir einen Datenaustausch mit diversen Auskunfteien.
Urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, untersagt.
Hagenauer + Denk KG